Hohes Interesse an der 2. Arbeitsmarktkonferenz des Jobcenter Prignitz

Großen Anklang fand am 14.11.2019 die 2. Arbeitsmarktkonferenz des Jobcenter Prignitz. Ca. 60 Arbeitgeber, Bildungsträger, Vereine und Netzwerkpartner sind der Einladung ins Landratsamt gefolgt, um sich über die aktuellen Entwicklungen am Prignitzer Ausbildungs- und Arbeitsmarkt berichten zu lassen.

Nach einem kurzen Impuls des Geschäftsführers über die strukturelle Verfasstheit wurden die Schwerpunkte der Integrationsarbeit des Jobcenters für das Jahr 2020 thematisiert. Demnach erfolgt weiterhin eine starke Fokussierung auf das Themenfeld „Qualifizierung“. Der Bedarf an Arbeitskräften ist auf einem sehr hohen Niveau, sodass die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes als äußerst gut einzuschätzen ist. Ferner wurde auch über die Instrumente und die Inanspruchnahme des „Teilhabechancengesetzes“ informiert. Die guten Erfahrungen aus 2019 sollen auch in 2020 verstetigt werden. Es gelingt durch diese Förderung nachweislich, Langzeitarbeitslose in Arbeit zu bringen, die dafür sorgt, dass diese Menschen sozial und am gesamtwirtschaftlichen Erfolg partizipieren.

Auch die Qualifizierung von bereits beschäftigten Arbeitnehmern war Thema der Veranstaltung. Arbeitgeber müssen künftig mehr in diesem Bereich unternehmen, um beim Thema „Digitalisierung“ Schritt zu halten. Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das kürzlich durch den Gesetzgeber fixiert wurde, können Unternehmen durch die Arbeitsverwaltung nachhaltig unterstützt werden.

Thementische machten es im Anschluss möglich, gegenseitig Informationen auszutauschen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Neben dem gemeinsamen Arbeitgeberservice, waren auch die Leitungen der Vermittlungsteams aller drei Standorte anwesend und standen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung.

Ferner wurde mit der Arbeitsmarktkonferenz auch der Startschuss für das Interessenbekundungsverfahren „Arbeitsgelegenheiten 2020“ gelegt. Interessierte Träger können bis zum 30.11.2019 ihre Maßnahme-Ideen beim Jobcenter einreichen. Im Nachgang erfolgt dann die Prüfung, ob diese mit dem Bewerberpotenzial vereinbar sind und daher Förderfähigkeit besteht.

Auch im kommenden Jahr wird es eine Arbeitsmarktkonferenz geben, die dann am 29.10.2020 stattfinden wird.

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