Hinweis zur Beantragung einmaliger Leistungen

Derzeit gehen im Jobcenter Prignitz vermehrt Anträge auf einmalige “Leistungen zur Vorbereitung einer häuslichen Quarantäne und einer ausreichenden Versorgung” ein.

Wir weisen darauf hin, dass Pflege- und Hygieneartikel, die ggf. derzeit häufiger genutzt werden (z.B. Seife, Taschentücher, Handdesinfektionsgel), grundsätzlich vom Regelbedarf umfasst sind. Daher lösen sie keinen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II aus. Derartige Anträge werden daher vom Jobcenter Prignitz abgelehnt.

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