Vereinfachter Zugang in die Jobcenter-Grundsicherung durch Gesetzgeber bis 31.12.2021 verlängert

Da sich die negativen Auswirkungen auch im Jahresverlauf wirtschaftlich abzeichnen werden, hat der Bundesgesetzgeber den vereinfachten Zugang in die Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Demnach können Antragssteller auch weiterhin Leistungen im Sinne des SGBII begehren – unter der Prämisse, dass die Vermögensprüfung nur eingeschränkt realisiert wird, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden und Grundsicherung als vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt wird.

Bereits zu Beginn der Pandemie wurde diese Regelung ab dem 01.03.2020 implementiert, um insbesondere auch Klein- und Soloselbständigen sowie Kurzarbeitergeldempfängern den Weg in die (ergänzende) Grundsicherung zu erleichtern.

Diese Regelungen gelten auch für die Fallkonstellationen, in denen das Jobcenter Prignitz bereits Leistungen unter erleichterten Zugangsvoraussetzungen bewilligte und für die nun Weiterbewilligungsanträge anstehen.

Der vereinfachte Antrag kann hier online gestellt werden.

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