Corona-Zuschlag des Jobcenters wird automatisch ab Mitte Mai ausgezahlt

Der Corona-Zuschlag ist eine Sonderzahlung, welche die zusätzlichen Belastungen durch den mehrmonatigen Lockdown abmildern soll. Erhalten können diese finanzielle Unterstützung Menschen, die Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II erhalten.

Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.

Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab der 19. Kalenderwoche. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird durch das Jobcenter Prignitz versandt.

Kinder, für die im Monat Mai 2021 Kindergeld gezahlt wird, erhalten automatisch ein „Bonus-Kindergeld“ in Höhe von 150,- € von der Familienkasse.

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