Trägerversammlung

Das Jobcenter Prignitz hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: Den Landkreis Prignitz und die Agentur für Arbeit Neuruppin.

Die Trägerversammlung des Jobcenters ist mit einem Aufsichtsrat vergleichbar und setzt sich paritätisch aus jeweils drei Vertretern/Vertreterinnen der beiden Träger zusammen.

Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/innen werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt. Vorsitzender der Trägerversammlung ist derzeit der Landrat des Landkreises Prignitz.

Die Trägerversammlung bestimmt die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.

Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:

  • die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, den Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
  • Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
  • die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters

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