Geschäftsführer

Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters Prignitz und vertritt das Jobcenter gerichtlich und außergerichtlich. Er entscheidet weiterhin über die fachliche Aufgabenwahrnehmung zur Umsetzung der Beschlüsse der Trägerversammlung im Jobcenter. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übt er auch die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse über die dem Jobcenter zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus (§ 44d SGB II).

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