Bürgergeld für einen Monat

Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten oder Brennstoffe, wie z.B. Heizöl oder Pellets kaufen müssen und die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, besteht die Möglichkeit, Bürgergeld auch für nur einen Monat zu beantragen.

Den Antrag können Sie persönlich, schriftlich oder auch bequem online bei Ihrem Jobcenter Prignitz stellen. Den Online-Antrag finden Sie hier.

Die Antragsstellung selbst muss nicht zwingend in dem Monat erfolgen, in dem Sie die Rechnung zahlen müssen (Fälligkeitsmonat). Jedoch spätestens drei Monate nach dem Fälligkeitsmonat muss die Antragsstellung in Ihrem Jobcenter Prignitz erfolgt sein. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung für Brennstoffe im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Diese 3-Monats-Regelung gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob in Ihrem individuellen Einzelfall eine Bürgergeld-Leistungsanspruch vorliegt, werden auch noch weitere Leistungsvoraussetzungen geprüft.

Das heißt, dass eine finanzielle Notlage vorhanden sein muss, die sie daran hindert, die Kosten selbst zu tragen. Daher wird geprüft, wie die persönliche Einkommens- und Vermögenssituation Ihrer Bedarfsgemeinschaft ist. Welcher Personenkreis zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft zählt, können Sie im Hinweis 4 der Ausfüllhinweise zum Hauptantrag auf Bürgergeld nachlesen.

Haben Sie Fragen zur Beantragung von Bürgergeld für einen Monat? Ihr Jobcenter Prignitz hilft Ihnen gern.

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