Leistungen für Unterkunft und Heizung

Das Jobcenter berücksichtigt bei der Erbringung des Bürgergeldes auch Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der angemessenen Aufwendungen. Dazu gehören auch die Nebenkosten wie z.B: Kosten für Kaltwasser und Warmwasserversorgung.

Grundsätzlich gilt: Nur angemessene Aufwendungen werden als Bedarf berücksichtigt. Die Angemessenheit der Aufwendungen wird durch den Landkreis Prignitz in einer Richtlinie festgelegt. Die Richtlinie berücksichtigt dabei eine nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorhaben für den sozialen Wohnungsbau festgelegte Wohnfläche sowie einen Wert für einen örtlich angemessenen Mietzins zuzüglich der Nebenkosten. Außerdem werden die Aufwendungen für die Heizung als Bedarf berücksichtigt, soweit nicht Anhaltspunkte für ein besonders unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegen. Sind die Aufwendungen für die Unterkunftskosten unangemessen hoch, müssen diese Kosten von den Leistungsberechtigten nach Aufforderung durch das Jobcenter gesenkt werden. Dafür besteht in der Regel eine Höchstfrist von sechs Monaten.

Die Richtlinie ist auf der Internetseite des Landkreises Prignitz eingestellt. Zur Richtlinie „Kosten der Unterkunft und Heizung“ des Landkreises Prignitz

Landkreis Prignitz - Richtlinie zu Kosten der Unterkunft und HeizungWeitere Informationen zur Richtlinie zu Kosten der Unterkunft und Heizung finden Sie hier

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