Anspruchsberechtigte

Anspruch auf Bürgergeld haben alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das individuell gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie:

  • erwerbsfähig sind, das heißt mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
  • hilfebedürftig sind, also ihren Lebensunterhalt nicht aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen oder Vermögen decken können sowie
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Leistungen können dabei auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im gleichen Haushalt zusammen leben (Bedarfsgemeinschaft).

© 2016 Jobcenter Prignitz