Förderung der beruflichen Weiterbildung

Zur Eingliederung in das Berufsleben kann eine notwendige Weiterbildung gefördert werden. Dafür ist die Ausgabe eines Bildungsgutscheines notwendig. Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung, dass bei Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung die Kosten durch das Jobcenter übernommen werden.

Lassen Sie sich für die Beratung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung einen Termin bei Ihrem Arbeitsvermittler geben. Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung werden die berufliche Weiterbildung und die Umschulung unterschieden.

Berufliche Weiterbildung

Sie haben eine Berufsausbildung, aber

  • Ihre letzte Tätigkeit liegt schon länger zurück?

oder

  • Ihnen fehlen bestimmte Qualifikationen?

Dann wird eine berufliche Weiterbildung Ihre Integrationschancen verbessern.

Informationen zu Bildungsangeboten finden Sie bei KURSNET und hier.
KursNet Logo

 

 

 

Umschulung

Eine Umschulung ist eine in der Regel um ein Drittel verkürzte Ausbildung und endet mit einem anerkannten Berufsabschluss. Die Umschulung kann in einem Betrieb absolviert werden (betriebliche Umschulung) oder bei einem Träger (schulische Umschulung).

Voraussetzung:

  • Sie waren bereits beruflich tätig, haben aber noch keine Ausbildung abgeschlossen oder
  • nach der Ausbildung mindestens vier Jahre nur Tätigkeiten ausgeübt, für die keine Ausbildung erforderlich ist und
  • können in Ihrem Beruf nicht vermittelt werden.

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