Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

Diese Maßnahmeart ist besonders dafür geeignet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einander kennenlernen. Aufgrund einer praktischen Tätigkeit in einem Betrieb, können Erfahrungen gesammelt werden und eine Erprobung stattfinden.

Während der Teilnahme können dem Arbeitnehmer die Fahrtkosten sowie die erforderlichen Kosten für die Kinderbetreuung vom Jobcenter übernommen werden. Dem Arbeitgeber entstehen keinerlei Kosten. Unabdingbar ist jedoch eine vorherige Beratung und Antragstellung bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft oder dem gemeinsamen Arbeitgeberservice.

 

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