Einmalige Leistungen

Auf Antrag kann das Jobcenter einmalige Leistungen gewähren. Möglich sind Zahlungen beispielsweise, wenn ein Haushalt zu gründen ist, die Geburt eines Kindes bevorsteht oder wenn die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln erforderlich ist.

Einmalige Leistungen können auch für Personen erbracht werden, die keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, jedoch ihr Einkommen für den besonderen Bedarf – beispielsweise für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt – nicht ausreicht.

Landkreis Prignitz - Gewährung von einmaligen LeistungenWeitere Informationen zur Gewährung von einmaligen Leistungen finden Sie hier

© 2016 Jobcenter Prignitz