Arbeitsagentur betreut seit Januar 2017 die „Aufstocker“

Arbeitslosengeldempfänger, die neben der Versicherungsleistung der Agentur aufstockend Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter erhalten, werden künftig vermittlerisch allein durch die Agentur für Arbeit betreut. In leistungsrechtlichen Angelegenheiten, welche die Grundsicherung betreffen, ist aber weiterhin das Jobcenter zuständig.

Dieser Personenkreis ist nicht mit den „Ergänzern“ zu verwechseln, die aufgrund eines geringen Erwerbseinkommens aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer Selbständigkeit mit Arbeitslosengeld II ergänzen müssen. In diesem Fall ist weiterhin ganzheitlich das Jobcenter Prignitz zuständig.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter.

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