Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschuss bei Einstellung von Arbeitnehmerinnen

Unternehmen können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Dies gilt auch für behinderte oder schwerbehinderte Menschen. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Wenden Sie sich bei Fragen bitte vor Abschluss eines Arbeitsvertrages vertrauensvoll an den gemeinsamen Arbeitgeberservice.

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