Interessensbekundungsverfahren für Arbeitsgelegenheiten in 2022 gestartet

Auch im Jahr 2022 werden im Jobcenter wieder Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II initiiert und gefördert. Das Verfahren zur Interessensbekundung für Träger ist am 15.11.2021 gestartet, die Frist zur Abgabe endet am 15.12.2021. Weitere Informationen finden Sie hier.

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