100,- € Kinderfreizeitbonus im August 2021

Den Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro erhalten alle minderjährigen Kinder, die am 01. August 2021 noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die im Monat August 2021 u.a. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geltend machen können.

Der einmalige Bonus in Höhe von 100 Euro je Kind kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Ziel ist es, die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien abzumildern.

Eine Auszahlung erfolgt automatisch im Laufe des Monats August 2021. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

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