Bundesgesetzgeber beschließt Steigerung der SGB II-Regelsätze zum 1. Januar 2021

Wer berechtigt ist, Grundsicherung durch das Jobcenter zu beziehen, bekommt ab Januar 2021 mehr Leistungen. Die Regelsätze erhöhen sich für alle Regelstufen. Alleinstehende erhalten dann beispielsweise 446 Euro pro Monat und damit 14 Euro mehr als bisher. Kinder von 14 bis 17 Jahren sollen ab kommendem Jahr 373 Euro erhalten und damit 45 Euro mehr als bisher. Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

 

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2021; (*) Veränderung gegenüber 2020 in Klammern. 

Welche Neuerungen enthält der Gesetzentwurf?

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran. Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und  Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Grundsicherungsempfänger werden jährlich überprüft und ggf. angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

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