Keine Ausgabe von FFP2-Masken durch das Jobcenter

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass Beziehern von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zur Sicherstellung der Corona-Eindämmungsmaßnahmen FFP2 Schutzmasken kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen.

Als Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II werden Sie ein Schreiben von Ihrer Krankenkasse bzw. –versicherung erhalten. Mit der Vorlage dieses Schreibens und des Personalausweises können Sie bei einer Apotheke 10 Masken ohne jede Zuzahlung bekommen.

Eine Ausgabe der Schutzmasken wird nicht über das Jobcenter erfolgen.

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