Wichtiger Hinweis für Antragsteller

Seit Anfang April 2020 besteht die Möglichkeit der vereinfachten Antragstellung auf Leistungen des SGB II. Um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen, ist es wichtig, dass im neuen Antragsformular alle entscheidungsrelevanten Angaben getätigt und entsprechende Unterlagen beigefügt werden. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

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