Ausufernde Energiekosten – Wo kann ich Hilfe bekommen?

Die Energiekrise hat Auswirkungen auf alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens. Viele Menschen sind beunruhigt und machen sich Sorgen, ob und wie sie diese Kosten decken können.

Auch Menschen, die in einem Arbeitsprozess stehen, können Hilfen bekommen.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Die steigende Energiekosten führen dazu, dass mit hohen Nach- und Abschlagszahlungen zu rechnen ist. Mit dem Entlastungspaket hat die Bundesregierung den Grundstein gelegt, dass einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Mini-Jobber einmalig eine Energiepauschale in Höhe von 300 € erhalten, die mit dem Septembergehalt durch den Arbeitgeber ausgezahlt werden soll.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Über den Wohngeldrechner kann man unverbindlich Informationen erhalten, ob die individuellen persönlichen Voraussetzungen einen Anspruch erwarten lassen. Sollte die Wahrscheinlichkeit hoch sein, Wohngeld zu erhalten, bietet sich die Antragsstellung an. Die Zuständigkeit für die Beantragung, Berechnung und Gewährung von Wohngeld liegt dann beim Landkreis Prignitz.

Statt des Wohngeldes könnte jedoch auch – trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses – ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bestehen. Sollten Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, ist ein Parallelbezug von Wohngeld nicht möglich. Das Jobcenter gewährt stattdessen – neben der Grundsicherungsleistung – Kosten der Unterkunft und Heizung. Informationen zum Leistungsbezug und den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie vom Jobcenter Prignitz.

Sollten Sie aufgrund einer hohen Nebenkostenabrechnung einmaligen Unterstützungsbedarf haben, kann auch das Jobcenter Prignitz Ihr Ansprechpartner sein. In diesem Fall können Sie Bürgergeld für nur einen Monat beantragen. Diesen Antrag können Sie gern online stellen. Nach Erhalt des Antrags mit allen notwendigen Unterlagen entscheiden die MitarbeiterInnen des Jobcenters über Ihren Leistungsanspruch. Bei Fragen stehen wir Ihnen in den zuständigen Dienststellen Perleberg, Pritzwalk oder Wittenberge zur Verfügung.

Sollten Sie aktuell keinerlei Ansprüche geltend machen können, sollten sie verfolgen, ob die erwartete Wohngeldreform der Bundesregierung, die für Anfang 2023 angekündigt ist, für Sie einen Anspruch ermöglicht. Informationen finden Sie dann ggf. hier.

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